Das ist die Grundbotschaft, wenn ein Kind oder auch ein Erwachsener getauft wird: nicht nur geliebtes Kind menschlicher Eltern, sondern geliebter Sohn, geliebte Tochter Gottes. Weitere Informationen zur Taufe finden Sie auf der Seite des Katholischen Stadtdekanats und „Glaubenskurse für Erwachsene“
Durch die Taufe wird ein Mensch in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Sie bezeichnet den Anfang seines Christseins. In christlichen Familien werden in der Regel die Babys kurz nach der Geburt getauft. Es war früher und ist auch heute nicht selten, dass Erwachsene die Taufe empfangen, wenn sie Christen werden wollen. Vielleicht wird die Erwachsenentaufe in Zukunft häufiger oder sogar zum Normalfall.
Jesu Taufe durch Johannes den Täufer am Jordan ist Vorbild für unsere Taufe. Ebenso wichtig ist aber auch sein Auftrag zur Taufe, als er nach seiner Auferstehung zu seinen Jüngern sagte: "Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt."
In den Zeichen der Taufe, so wie wir sie heute feiern, wird ihre Bedeutung erkennbar. Das Übergießen mit Wasser ist das Kernritual der Taufe. Es bedeutet Neubeginn und Verankerung des Lebens in der überströmenden Liebe Gottes. Die anschließende Salbung mit Chrisamöl - einer Mischung aus Ölivenöl und wohlriechenden Balsamen, mit der früher Könige gesalbt wurden - besiegelt die Zugehörigkeit zu Christus, ebenso wie das Anlegen des weißen Taufkleids. Die an der Osterkerze entzündete Taufkerze lässt das Licht Jesu zeichenhaft in das Leben des Täuflings hineinstrahlen.
Ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes
Für ihr Kind bitten die Eltern um die Taufe und erklären sich bereit, das Kind im katholischen Glauben zu erziehen. Ab dem 10. Lebensjahr ist das Kind dabei anzuhören, ab dem 12. Lebensjahr muss es die Taufe selbst wollen und ab dem 14. Lebensjahr kann es allein entscheiden, um die Taufe zu bitten. Nach deutschem staatlichen Recht ist bei Kindern das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Getauft werden kann, wer keiner anderen Konfession oder Religion (mehr) angehört, sich angemessen auf die Taufe vorbereitet hat und von der Kirche zur Taufe zugelassen wird. Bei älteren Jugendlichen oder erwachsenen Taufbewerbern wird mit der Taufe zugleich die Firmung gespendet, die aber die Zulassung durch den Diözesanbischof voraussetzt.
Der übliche und für die Feier der Taufe als Aufnahme in die Kirche und Gemeinde passende Ort ist die Pfarrkirche am eigenen Wohnsitz. Mit Zustimmung des Pfarrers kann die Taufe aber auch in jeder anderen Pfarrkirche gefeiert werden, nicht aber in Kapellen oder nichtkirchlichen Räumen. Die Taufe kann durch einen Priester oder Diakon gespendet werden, in Ausnahmefällen auch durch einen beauftragten Laien und in Todesgefahr durch jeden Anwesenden, etwa als Nottaufe bei der Entbindung.
Der erste Schritt ist die Anmeldung beim zuständigen Pfarramt. Dabei wird das Original der Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift benötigt. Bei der Kindertaufe geht der Taufe ein Vorbereitungsgespräch oder ein Taufkurs mit dem Taufspender voraus, der alles Weitere klärt. Die Taufe wird in einer eigenen Tauffeier oder innerhalb einer Eucharistiefeier gespendet, je nachdem auch mit anderen zusammen. In manchen Gemeinden finden die Taufen an festgelegten Terminen statt, ansonsten nach Vereinbarung. Die Taufkerze zu besorgen oder zu gestalten, ist eine passende Aufgabe für die Paten. Ein Taufkleid ist nicht zwingend vorgesehen, aber ein schönes Zeichen, insbesondere wenn ein Kleid verwendet werden kann, in dem schon eines der Elternteile getauft wurde.
Der Täufling muss nicht, aber er sollte einen oder zwei Taufpaten haben. Sie sollten selbst über 16 Jahre alt, getauft und Mitglied der katholischen Kirche sein. Außerdem sollten sie gefirmt sein, da sie in der Taufe versprechen, zur christlichen und katholischen Erziehung und Begleitung im Glauben beizutragen. Dies wird durch den Patenschein nachgewiesen, den die Paten bei ihrem Wohnsitzpfarramt erhalten. Getaufte einer anderen christlichen Konfession können zusätzlich Taufzeugen sein.
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Christine Göttler-Kienzle
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