Unser Schutzkonzept

Unser Schutzkonzept für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesamtkirchengemeinde

Die Gesamtkirchengemeinde Stuttgart Süd erarbeitete sich ihr Gewaltschutzkonzept der Südgemeinden.
Es basiert auf den neuesten gesetzlichen Grundlagen (Bund, Land, Diözese) und der vertraglichen Vereinbarung mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Grundsatz des Schutzkonzepts ist:
In der Kinder- und Jugendarbeit dürfen keine Personen tätig sein, die bereits wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden.

Wie kann das gelingen?

Die Kirchengemeinden der Gesamtkirchengemeinde Stuttgart Süd nehmen den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen sehr ernst:

  • Wir verlangen alle fünf Jahre von unseren haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern Einblick in ein aktuelles Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Alle MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit stimmen dem VERHALTENSKODEX UNSERER GESAMTKIRCHENGEMEINDE zu und unterschreiben eine Selbstauskunftserklärung.
  • Alle kennen die Verfahrenswege des Schutzkonzeptes.
  • Die Gesamtkirchengemeinde legt Wert auf eine Kultur der Achtsamkeit, die auch Schulungen und Qualifizierung der MitarbeiterInnen beinhalten.
  • Schulungen werden im Rahmen einer Jugendleiterqualifizierung vom Jugendreferat/BDKJ angeboten.
  • Unabhängig von diesen Schulungen werden, je nach Bedarf, Schulungen in der Gesamtkirchengemeinde angeboten.

Wir als Kirchengemeinden der Gesamtkirchengemeinde sind stolz auf unsere qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit und freuen uns, dass viele in diesen Bereichen haupt- wie ehrenamtlich mitwirken.

Bei Fragen, Anmerkungen oder Verdachtsfällen melden Sie sich bitte bei unserem Administrator Monsignore Dr. Christian Hermes

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kath-kirche-stuttgart.de/kirche-in-stuttgart/praevention/

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